Haftungsausschluss für Nichtmitglieder
Der Verein haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die Nichtmitgliedern während der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit solche Schäden nicht durch Versicherungen des Vereins abgedeckt sind. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vereins oder seiner Vertreter*innen zurückzuführen sind.